Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung: Eine Dienstleistung der USS für Vereine und deren Mitglieder.

Wer verteidigt ihr Recht?

2016 09 30 logo orion

Orion als Rechtschutzversicherer nimmt die rechtlichen Interessen der Versicherten wahr. Die Orion übernimmt bis zu einem Höchstbetrag von CHF 600'000.00 pro Versicherungsfall im wesentlichen die Kosten für Rechtsanwalt und Prozessbeistand, für Sachverständigen-Gutachten sowie die Verfahrenskosten.

Die Versicherung gilt für Fälle mit Gerichtsstand in der Schweiz oder in einem der direkt angrenzenden Nachbarländer. Es gelangt kein Selbstbehalt zur Anwendung! Bei einer Strafverteidigung für einen Waffenerwerbsschein und Beschlagnahmung der Waffe wird der örtliche Geltungsbereich auf ganz Europa ausgeweitet.
 
Die Administration liegt bei der USS. Bitte allfällige Fragen per Mail an: info@uss-versicherungen.ch oder direkt telefonisch bei unserem Leiter Rechtsschutz, Ruedi Vonlanthen, unter 079 679 29 57.
 
Rechtsschutz Komfort (inkl. Schiesstätigkeit) für Schützenvereine

Was tun Sie als Verein, wenn...

  • sich ein Nachbar oder die Gemeinde über den Schiesslärm beschwert und eine Einschränkung des Schiessbetriebs droht, obschon der Verein die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung einhält?
  • ein Schütze bei einer Schiessübung aus Fahrlässigkeit oder absichtlich den Schiesstunnel beschädigt und sich weigert, für die Reparaturkosten aufzukommen?
  • die Sanierung der Kugelfänge ansteht und sich der Bund, der Kanton oder die Gemeinde weigern, berechtigte Subventionen zu sprechen oder die Gemeinde im Falle einer Nichtsanierung mit der Schliessung der Anlage droht?

Was tut Ihr Mitglied, wenn...

  • ihm der Waffenerwerbsschein verweigert wird?
  • ihm die Waffe beschlagnahmt wird, weil das Mitglied angeblich fahrlässig gegen das Waffengesetz verstossen hat?

Dann wird ein Rechtsbeistand benötigt!

Mit der Deckung KOMFORT (inkl. Schiesstätigkeit) profitieren Sie als Mitglied der USS von einem einmaligen Angebot. Versichert sind der Verein, sein Vorstand und sämtliche Mitglieder des versicherten Vereins, auch wenn der Fall nicht direkt im Zusammenhang mit einem Schiessanlass steht. Die Versicherungsprämie beträgt: CHF 155.00 pro Verein und Jahr.
 

Der Versicherungsschutz deckt folgende Rechtsgebiete ab:

  • Schadenersatzrecht: Geltendmachung von zivilrechtlichen ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen für Sachschäden am Schiessstand bzw. Vereinslokal. Beteiligung des Versicherten im Strafverfahren als Zivilkläger, sofern eine solche Intervention notwendig ist, um Ansprüche geltend zu machen. Diese Deckung gilt auch gegen Vereinsmitglieder
  • Nachbarrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schiesslärm oder Lärm an Vereinsanlässen mit Nachbarn oder der Gemeinde
  • Subventionsstreitigkeiten: Geltendmachung von Subventionsbeiträgen gegen den Bund, Kanton oder die Gemeinde wegen der Verweigerung solcher Beiträge an für die Fortsetzung des Schiessbetriebs notwendigen Scheibensanierungen
  • Strafverteidigung: Rechtswahrung in einem gegen den Versicherten gerichteten Strafverfahren wegen der Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Vorschriften des Waffengesetzes
  • Waffenerwerbsschein inkl. Beschlagnahme der Waffe: Versichert ist das Administrativverfahren im Zusammenhang mit dem Entzug oder der Verweigerung des Waffenerwerbsscheins, inkl. Beschlagnahme der Waffe, auf Grund der fahrlässigen Verletzung von Vorschriften des Waffengesetzes.
Rechtsschutz für die Schiesstätigkeit

Was tun Sie, wenn...

  • einer Ihrer Schützen bei einer Schiessübung versehentlich von einem Mitschützen verletzt wird und Schadenersatzansprüche entstehen?
  • Sie als Schiessstand-Verantwortlicher wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen von einem Schützen angeklagt werden?
  • ein Passant während einer Schiessübung durch einen Querschläger verletzt wird und eine Strafanzeige eingereicht wird, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen gesetzeskonform waren?
Mit der Deckung SCHIESSTÄTIGKEIT mit einer Jahresprämie von CHF 40.00 ist der Schützenverein, insbesondere der Vorstand und seine Helfer aber auch die Schützinnen und Schützen für Ereignisse aus Schiessanlässen in einem Schiessstand versichert!
 

Der Versicherungsschutz deckt folgende Rechtsgebiete ab:

  • Schadenersatzrecht inkl. Strafanzeige (Geltendmachung von zivilrechtlichen ausservertraglichen Schadenansprüchen für Sach- und Personenschäden)
  • Strafverteidigung (Rechtswahrung in einem gegen den Versicherten gerichteten Strafverfahren wegen Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Vorschriften)
Anmeldung Rechtsfall
Mit Anmeldung dieses Rechtsfalles kläre ich mich einverstanden, dass die USS Versicherungen und die Orion Rechtsschutz-Versicherungen AG mir E-Mails senden dürfen. Zudem stimme ich zu, dass die USS Versicherungen und die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG den geschilderten Fall und die zur Verfügung gestellten Dokumente an bei der Rechtsbeurteilung involvierte Drittpersonen per E-Mail weiterversenden bzw. dass sie zum Fall korrespondieren können.
 
Bitte laden Sie alle Unterlagen, die uns die Bearbeitung Ihres Falles erleichtern im Dateiupload hoch oder reichen sie an unseren Leiter Rechtsschutz, Herrn Rudolf Vonlanthen rudolf.vonlanthen@uss-versicherungen.ch ein.
 
 
Datenschutz*
Online Antrag Rechtsschutz

Wir stellen den Antrag auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Schützenvereine gemäss dem Dokument AVB Kurzfassung Orion Schiesstätigkeit, oder AVB Kurzfassung Orion Komfort basierend auf den Allgemeinen Versicherungsbedigungen Orion PRO 2022.

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Flyer / AVB / Antrag