Basisversicherung

Unfallversicherung

Die USS deckt Unfälle von Personen im Zusammenhang mit dem Schiessbetrieb und das Personal des in eigener Regie geführten Wirtschaftsbetriebes gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) USS, wo Leistungen und Bestimmungen ersichtlich sind. Die USS gewährt Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Taggeld), Arzt, Spital- und Heilungskosten, Transportkosten, Invaliditätsentschädigung, Todesfallleistungen.
 
Für entlöhntes Personal (Zeiger, Standwarte) gewährt die USS Deckung, gemäss Bestimmungen des UVG, an nicht obligatorisch zu versichernde Personen bis zu einem bestimmten Maximum der Entschädigung pro Jahr.
 

Haftpflichtversicherung

Die USS gewährt den versicherten Personen Versicherungsdeckung für deren zivilrechtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten infolge Schäden, die mit dem Schiessbetrieb in direktem Zusammenhang stehen.
 
Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die Verantwortlichkeit von leitenden Organen wie Schützenmeister usw. Die Deckung erstreckt sich ebenfalls auf Anwalts-, Gerichts- und Expertisenkosten.
 
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt alle durch die Versicherungsnehmer organisierten Anlässe, welche dem üblichen Jahresprogramm und einer ordentlichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entsprechen.
 

Sportgeräte- und Ausrüstungskaskoversicherung

Die versicherten Personen sind für Schäden an Ihren persönlichen Sportgeräten, Bekleidungs- und für den Schiessbetrieb benötigten Ausrüstungsgegenständen (Schiessbrillen ausgenommen) versichert. Als Schäden gelten plötzliche Beschädigungen, die auf den Schiessbetrieb zurückzuführen sind.
 
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